Eine Touristin, die einen Luxusurlaub in Südtirol gebucht hatte, weigerte sich, im Hotel zum Essen das teure Mineralwasser für 7 Euro pro Flasche zu bestellen und berief sich stattdessen auf ein „Recht auf Leitungswasser“. Der Kassationshof entschied hierzu mit Beschluss vom 29.04.2006 (Nr. 11827) nach drei Instanzen und gab dem Hotel recht. Da der Fall bereits zu Weihnachten 2019 spielte, kann davon ausgegangen werden, dass das Mineralwasser seitdem die 10-Euro-Marke überschritten haben dürfte.