Der Fall stellt sicher ein Einzelfall dar und ist für deutsche Kollegen kaum vorstellbar. Ein Grund liegt aber sicher darin, dass das Verhältnis zwischen Richter und Rechtsanwälten in Italien wesentlich gespannter ist als in Deutschland. Anders als in Deutschland, handelt es sich um konkurrierende Berufe mit einer getrennten Berufsausbildung.
Während man sich in Deutschland in der Regel kollegial begegnet und beispielsweise keine Hemmungen hat, bei organisatorischen Fragen miteinander zu telefonieren, strahlt der italienische Richter eine Aura der Unnahbarkeit aus.