Nach einem Urteil des Gerichtshofs vom 28.10.2020 in der Rechtssache C-321/19 ist der Posten "Verkehrspolizei", der in den Infrastrukturkosten der von den Frachtführern auf deutschen Autobahnen geforderten (und bezahlten) Maut enthalten ist, nicht EU-Konform; es ist nun möglich, die Erstattung dieses Postens zu fordern. Für die Maut 2017 muss in Kürze ein Antrag auf Rückerstattung gestellt werden, um die Verjährung bis zum 31.12.2020 zu wahren.