Die aufgrund des Klimawandels immer häufigeren und intensiveren Hitzewellen seien eine reale und ernsthafte Gefahr für die Gesundheit und das Privat- und Familienleben. Das Gericht sieht einen Zusammenhang zwischen diesen negativen Auswirkungen und den mangelnden Schweizer Klimaschutzmaßnahmen. Art. 8 EMRK umfasse auch ein Recht, vor den schwerwiegenden nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität geschützt zu werden.
Geklagt hatte ein Verein der „Klimaseniorinnen“, der über ca. 2500 Mitglieder mit einem Durchschnittsalter von 73 Jahren in der Schweiz verfügt. Er argumentierte, dass ältere Menschen aufgrund der altersbedingt beeinträchtigten Thermoregulation besonders stark vom Klimawandel betroffen seien. Dieser führe unter anderem zu stärkeren Hitzewellen, wodurch ihr Leben sowie ihre physische und mentale Gesundheit gefährdet seien. Bleibt abzuwarten, wie das Urteil durchgesetzt werden wird!