Mit dem ehrgeizigen Ziel, die durchschnittliche biblische Prozessdauer in Italien um 40 % zu kürzen, wird zurzeit über einen neuen Anlauf zur Reform des italienischen Zivilprozesses entschieden (Riforma Cartabia). Das ordentliche Verfahren soll sich der deutschen Rechtspraxis angleichen, in dem die Klageschrift schon schlüssig mit allen Angriffsmittel und Beweisangeboten eingereicht werden soll, gleiches gilt für die Klageerwiderung, sodass späteres Vorbringen ausgeschlossen werden kann und der Richter - das wäre in Italien revolutionär - bereits nach der 1. mündlichen Verhandlung entscheiden könnte.
Entsprechend dem deutschen Vorbild soll im Falle der Säumnis –wenn sich der Beklagte also nicht verteidigt – der Vortrag des Klägers als zugestanden gelten. Die obligatorische Mediation vor Klageeinreichungen wird auf viele Rechtsgebiete erstreckt, so auf den Werkvertrag, Franchising, das Recht der Personengesellschaften, etc. Auch die besonderen Verfahrensarten im Arbeits- und Familienrecht sollen vereinfacht werden.
Die Strafjustiz ist auch reformbedürftig. 9 % der verfolgten Straftaten verjähren im Verlauf des Verfahrens.