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Neues aus Italien

Neues aus Italien

KI Gesetz

 

Italien hat als erstes Mitgliedsland der EU am 23. September 2025 ein Gesetz über künstliche Intelligenz verabschiedet (legge 132/2025). Der Mandantenbrief wird hierzu ausführlicher berichten und die Unterschiede zum europäischen Rechtsrahmen vorstellen. In Bezug auf Rechtsanwälte und allen „professioni intellettuali wird die Nutzung der KI als Hilfsmittel genehmigt unter der Bedingung, dass die entscheidenden Arbeitsschritte dem Menschen vorbehalten werden. Wir berichteten schon mehrfach über die Reaktionen deutscher und italienischer Richter auf Schriftsätze von Kollegen, die mit Halluzinationen der KI gespickt waren und viele nicht existente Entscheidungen der obersten Gerichtsbarkeit zitierten. Böse erwischt hat es dabei einen italienischen Rechtsanwalt vor dem Arbeitsgericht Turin (Nr. 2120/2025 vom 16.09.2025). Er musste für den eingereichten Kauderwelsch jeweils 500 Euro Strafzahlung an jede beklagte Partei zahlen (Art. 96 Abs. 3 Italienische Zivilprozessordnung).

Old fashioned

Bei allen Betrügereien in der digitalen Welt ist man fast noch über die klassischen Täuschungen froh, die noch persönlichen Einsatz und die Kunst der Mimik erfordern. Neben den vielen falschen ENEL- Handwerkern, die durch Italiens Wohnungen ziehen, den falschen Carabinieri und den vielen unechten Pfarrern und Ordensbrüdern, ist von einer neuen Masche aus Neapel zu berichten. In vielbesuchten Lokalen kann es vorkommen, dass ein als Oberkellner gekleideter Mann an den Tisch kommt und die Gäste höflich fragt, ob sie zahlen wollen. Die Rechnung wird ausgestellt, das Geld kassiert und der Oberkellner verschwindet - zum Leidwesen des Wirtes und der echten Kellner im Lokal.

 

 

Deepfake in Italien verboten

In Italien hat das neue KI Gesetz (siehe dieses Heft) auch einen neuen Straftatbestand im italienischen Strafgesetzbuch eingeführt (Art. 612 -quater). Hier wird die unrechtmäßige Verbreitung von Deepfake Inhalten (Bilder,Videos, Stimmen) unter Strafe gestellt, die mit KI erzeugt oder manipuliert wurden, wenn sie zur Täuschung geeignet sind und Schäden verursachen. Die italienische Ministerpräsidentin Georgia Meloni ist selbst ständig Opfer von Fakevideos, oft mit pornographischem Inhalt. Auch hier ist Italien das erste Land der EU mit einer entsprechenden Vorschrift.