Seit dem 1. Januar 2025 müssen auch die Geschäftsführer eines Unternehmens in Italien eine persönliche zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) beim Handelsregister angeben. Diese Adresse darf nicht mit der PEC des Unternehmens übereinstimmen. Verpflichtet sind der alleinige Geschäftsführer, der CEO oder – falls nicht vorhanden – der Vorsitzende des Verwaltungsrats. Für bereits eingetragene Unternehmen gilt die Frist bis zum 31. Dezember 2025. Bei neuen Ernennungen muss die PEC sofort gemeldet werden. Bei Nichtbeachtung drohen Geldstrafen bis zu 2.064 Euro. Ziel der Regelung ist es, die digitale Kommunikation sicherer und transparenter zu gestalten.
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