Ein Arbeitnehmer beleidigte ein dunkelhäutiges Mitglied des Betriebsrats mit dem Ausruf „Uga Uga“. In Deutschland ist das ein beliebter Ausruf für Rassisten, der affenähnliche Laute wiedergeben soll. Dem Arbeitnehmer wurde gekündigt, seine Kündigungsschutzklage hatte nicht nur in der Arbeitsgerichtbarkeit keinen Erfolg, auch seine Verfassungsbeschwerde (Entscheidung vom 2.11.2020, 1 BvR 2727/19) wurde zurückgewiesen. Hierauf erscheint in der wohl renommiertesten Fachzeitschrift zum Arbeitsrecht im größten juristischen Fachverlag (NZA von C.H. Beck) ein Artikel eines schon betagten Stuttgarter Rechtsanwaltes, der sich u.a. mit der Eigenart von Tierlauten auseinandersetzt und zum Schluss kommt, die Beleidigung sei doch gar nicht so schlimm. Nachdem alle anderen Medien dem Beck-Verlag sofort die Leviten gelesen haben, veröffentlicht dieser nicht nur eine ausführliche Entschuldigung, sondern auch einen Nachdruck des Heftes ohne den eigentümlichen Aufsatz, der damit aus der juristischen Welt getilgt ist.
Nobody ist perfect, aber das sollten wir doch, als Amateure im Verlegen, sagen dürfen. Dass ein solcher Artikel bei der renommiertesten Fachzeitschrift „durchschlüpfen“ kann, ist kaum nachzuvollziehen.