Der deutsche Gesetzgeber hatte mit dem § 362 Nr 5 StPO tatsächlich eine Vorschrift eingeführt, die die Rechtskraft eines Freispruchs eines Angeklagten zu einem sehr volatilen Umstand erklärte. Sobald sich neue Tatsachen oder Beweismittel zulasten des Angeklagten ergeben würden, konnte der Prozess immer wieder von neuem beginnen.
Es ist für einen Laien vielleicht schwer zu vermitteln, dass ein Mörder freigesprochen werden kann: Das ist aber der Preis für einen Rechtsstaat. Glücklicherweise verfügt die Bundesrepublik über ein intaktes Bundesverfassungsgericht, das die Verfassung schützt und mit seinem Urteil vom 31. Oktober 2023 (2 BvR 900/22) dem Gesetzgeber die Leviten gelesen hat. Die neue Vorschrift ist verfassungswidrig.