Jeder Käufer einer in Deutschland gelegenen Immobilie muss Grunderwerbsteuer zahlen. Sie ist je nach Land unterschiedlich, in Sachsen beträgt sie 3,5 % vom Kaufpreis, in Schleswig-Holstein 6,5 %, in Hessen, unserem Heimatstaat, liegt sie bei 6 %.
Bislang konnte die Zahlung der Steuer durch sogenannte „Sharedeals“ umgangen werden, wenn es sich beim Verkäufer um eine Kapitalgesellschaft handelte und der Käufer die Geschäftsanteile der Verkäufer- Gesellschaft erwarb. Erwarb der Käufer zunächst 94,9 % der Anteile (und nach einer Wartezeit von fünf Jahren die restlichen 5,1 %) fiel keine Steuer an.
Der Gesetzgeber hat jetzt reagiert, in der Hoffnung dieses Steuerschlupfloch zu stopfen: Mit dem 1. Juli 2021 ist die Beteiligungsgrenze auf 90 % gesenkt und die Wartezeit auf zehn Jahre erhöht worden. Werden dann nach zehn Jahren die restlichen 10,1 Prozent der Immobilie betragen, fallen allein auf diese Grunderwerbsteuer an. Bleibt abzuwarten, ob sich die großen Immobiliengesellschaften davon abschrecken lassen.