Zum Hauptinhalt springen

Strafbarkeit deutscher Unternehmen in Italien

Gesellschaftsrecht

Strafbarkeit deutscher Unternehmen in Italien

Der Mandantenbrief hat wiederholt über die Unterschiede zwischen deutschem und italienischem Recht zur Strafbarkeit der Gesellschaft berichtet. In Deutschland ist das ein immer wiederkehrendes Thema, das in nicht weiter verfolgte Gesetzesinitiativen mündet. In Italien ist die Strafbarkeit der Gesellschaft nach dem Dekret 231/2001 schon seit über 20 Jahren Gesetz.

Der Kassationshof hat in diesem Zusammenhang entschieden (6.09.2021,32899/21), dass auch die ausländische Gesellschaft, die über keine Betriebsstätte in Italien verfügt, in Italien strafrechtlich verfolgt werden kann. Die Entscheidung erging über den Eisenbahnunfall in Viareggio (strage di viareggio) aus dem Jahre 2009, bei dem 32 Menschen starben. Die Untersuchungen zum Unfallhergang umfassten auch deutsche Lieferanten und Dienstleister. Es kam zu keiner Verurteilung einer deutschen Partei; die Feststellung, dass die Zuständigkeit auch ohne Niederlassung oder Betriebsstätte in Italien aber gegeben gewesen wäre, ist für die Praxis von erheblicher Bedeutung.