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Übergang der Immobilie bei einem Scheidungs- oder Trennungsurteil

Immobilienrecht

Übergang der Immobilie bei einem Scheidungs- oder Trennungsurteil

Es war in Italien lange umstritten, ob eine in einem Scheidungs- oder Trennungsverfahren getroffenen Vereinbarung zwischen Eheleuten ausreichen  würde, um die Immobilie auf den neuen Eigentümer umzuschreiben. Viele Landgerichte (unter anderem Mailand, Florenz, Neapel) vertrat die Auffassung, dass die vormaligen Eheleute zusätzlich einen Notar der Übertragung beauftragen mussten. Die vereinigten Senate des Kassationshofes haben mit ihrer Entscheidung vom 29. Juli (21761) jetzt ein klares Wort gesprochen; die gerichtliche Bestätigung der Scheidungsvereinbarung reicht als Übertragungstitel. Der Notar wird nicht mehr gebraucht.