Der Kassationsgerichtshof hat entschieden, dass eine stillschweigende Vereinbarung, mit der ein volljährig gewordenes Kind dem unterhaltspflichtigen Elternteil gestattet, die monatliche Unterhaltszahlung entgegen einer gerichtlichen Entscheidung im Rahmen der Ehetrennung oder Scheidung direkt auf sein Konto zu überweisen, ungültig ist. Die Änderung sowohl der Zahlungsweise als auch des Rechtsinhabers des Unterhalts muss gerichtlich erfolgen und darf nicht einfach zwischen den Parteien geregelt werden (Kassationsgerichtshof III. Zivilsenat Nr. 9700 vom 13.04.2021).