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Update: Rückwirkende Erstattung der Mautgebühren jetzt möglich

Transportrecht

Update: Rückwirkende Erstattung der Mautgebühren jetzt möglich

Nach dem Urteil des EUGH in der Rechtssache C-321/19 (siehe unseren diesbezüglichen Artikel) hat Deutschland endlich den ersten Schritt unternommen und ab dem 1.10.2021 die Tarife angepasst. Weiterhin wird nun ermöglicht,  einen Teil der gezahlten Mautgebühren, zumindest für den Zeitraum vom 28.10.2020 bis zum 30.09.2021, zurückzufordern. Die Frage, ob eine Erstattung auch für die drei Jahre vor der Veröffentlichung des Urteils möglich ist, bleibt hingegen noch offen.

Wenn Sie an eine Erstattung interessiert sind, stehen wir gerne bei der Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags bei der zuständigen Behörde zur Verfügung. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: RA Dr. Stefan Dangel und  Avv RA Marilena Bacci.