Ab dem 1.07.2022 treten die neuen Bestimmungen über Zustellungen zwischen den Mitgliedsstaaten in Kraft, während die EG-Verordnung Nr.1393/2007 außer Kraft gesetzt wird. Ziel ist es, eine größere Effizienz und Geschwindigkeit bei den Zustellungen zu gewährleisten, indem zwischen den Behörden des Absender- und des Empfängerstaates ein spezielles sicheres und zuverlässiges dezentrales Computersystem verwendet wird, gegebenenfalls unter Verwendung eines qualifizierten elektronischen Siegels bzw. einer Signatur. Der Adressat kann dann die Zustellung innerhalb von zwei Wochen verweigern, wenn er die Sprache nicht versteht bzw. keine Übersetzung in die Sprache des Zustellungsstaates vorhanden ist. Zustellungen auf diplomatischem, konsularischem Weg bzw. per Einschreiben und Postwurfsendung bleiben weiterhin möglich. Es scheint, dass eine zaghafte Öffnung für die Zustellung auf elektronischem Wege (Art. 19), sofern eine ausdrückliche Zustimmung des Empfängers bzw. eine ausdrückliche Bestätigung vorliegt, gewährleistet werden soll. Dabei müssen allerdings die einzelnen Mitgliedstaaten spezifische zusätzliche Bedingungen erschaffen.