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Weiterbeschäftigungsanspruch von Profisportlern und Schadensersatz

Arbeitsrecht

Weiterbeschäftigungsanspruch von Profisportlern und Schadensersatz

Ein deutscher Eishockeyverein kündigte einem seiner Spieler, der daraufhin vor dem Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erhob. Nach einer weiteren Kündigung schloss der Verein den Spieler vom Mannschaftstraining aus. Der Spieler machte daraufhin Schadensersatz geltend, da sein Marktwert als Spieler leiden würde, wenn er nicht regelmäßig trainieren würde.

Das Arbeitsgericht gab seiner Kündigungsschutzklage statt und erkannte einen Schadensersatz für die Nichtbeschäftigung (d. h. für den Ausschluss vom Mannschaftstraining) von 2 Bruttomonatsgehälter an. Interessant ist dabei der Vergleich zu Bühnenkünstlern, die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bis zu 6 Bruttomonatsgehälter pro Spielzeit geltend machen können, wenn sie nicht vertragsgemäß beschäftigt werden. Der Unterschied wird damit begründet, dass Profisportler anders als Bühnenkünstler keinen Anspruch haben, öffentlich aufzutreten. Die Mannschaft, die in der Halle oder im Stadion auftritt, bestimmt allein der Trainer (Bundesarbeitsgericht vom 29. 02. 2024,8 AZR 359/22).