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Workation und Bleisure

Arbeitsrecht

Workation und Bleisure

Wer die Überschrift dieses Artikels nicht versteht, befindet sich in guter Gesellschaft, soweit man den anwaltlichen Redakteur, der diesen Artikel verfasst, dazu zählen möchte. Es soll sich dabei um Standardbegriffe des modernen Arbeitsrechts handeln (siehe von Steinau-Steinrück in NJW Spezial, S. 626/2021). Workation ist [work+vacation], Bleisure [business und leisure]. Im ersten Fall stellen sich arbeitsrechtliche Fragen insbesondere aus dem IPR, dem Steuerrecht und dem Sozialversicherungsrecht, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise in Mallorca seinen Urlaub mit Home Office in der Finca vermengt, im zweiten Fall wie die Kosten des dienstlichen und des privaten Anteils an der Reise abzugrenzen sind, was wiederum zu steuerrechtlichen Komplikationen führen kann. Unsere Chronistenpflicht beschränkt sich aber hier auf die Verbreitung eines neuen Vokabulars.