Unsere Kanzlei bietet ein breites Spektrum an Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des geistigen Eigentums im deutsch-italienischen Bereich. Geistiges Eigentum endet nicht an den Landesgrenzen schlechthin. Es muss geschützt und verteidigt werden, um ihm einen entscheidenden Wert zu verleihen. Mit unserer Tätigkeit können wir Sie von der Entstehung Ihrer Idee an konkret unterstützen.
Wer in geistiges Eigentum investiert, kann den Vermögenswert seines Unternehmens deutlich weiterentwickeln und ermöglicht dadurch, sich damit auch über die Landesgrenzen hinaus von der Konkurrenz abzuheben und seine geschäftliche Tätigkeit zu fördern.
Unsere Rechtsanwälte sind auf die Beratung und Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen in grenzüberschreitenden Sachverhalten und Streitigkeiten spezialisiert, und zwar auf dem Gebiet
- des Markenrechts,
- des Lizenzrechts,
- des Schutzes von Domainnamen,
- der Eintragung und/oder des Schutzes von Geschmacksmustern,
- des Schutzes von DOC- (kontrollierte Ursprungsbezeichnung),
- DOP- (Geschützte Ursprungsbezeichnung)
- oder IGP- (Geschützte geographische Angabe - g.g.A.) Bezeichnungen
- sowie des Made in Italy, des Urheberrechts und des unlauteren Wettbewerbs.
Unsere spezialisierten Rechtsanwälte stehen Ihnen in italienischer, deutscher und englischer Sprache zur Verfügung und unterstützen Sie sowohl in Fragen des nationalen IP-Rechts (in Deutschland und Italien) als auch in Fragen des internationalen und/oder EU-Rechts.
Unsere Leistungen im gewerblichen Recht im Detail
Sie verwenden schon seit Jahren eine Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen für Ihr Unternehmen, fühlen sich aber unsicher, ob eine Registrierung notwendig ist? Möchten Sie wissen, ob es sich um ein stark unterscheidungsfähiges Kennzeichen handelt, mit dem Sie sich auf dem internationalen Markt von anderen Unternehmen unterscheiden können, und ob ähnliche Zeichen existieren, die auf dem Markt, auf dem Sie eine bedeutsame Position erreichen möchten, zu Verwechslungen führen könnten?
Wenden Sie sich für eine einzelfallbezogene rechtliche Einschätzung an unsere Experten: Wir prüfen für Sie
- ob frühere Rechte und Kennzeichen bereits von potenziellen Mitbewerbern eingetragen wurden,
- ob das von Ihnen gewählte Zeichen die erforderliche Unterscheidungskraft besitzt,
- welche Waren- und Dienstleistungsklassen (Klassifikation von Nizza) für die Eintragung in Frage kommen, um einen zweckgerechten Schutz Ihrer Unternehmung zu gewährleisten.
Sie möchten eine Marke anmelden, aber die Kosten erscheinen Ihnen zu hoch?
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), das italienische Patent- und Markenamt (UIBM) und das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) stellen häufig Finanzhilfen oder andere Hilfsmittel bereit, um Unternehmen bei der Registrierung ihrer IP-Rechte zu unterstützen.
Sie wollen Ihre Marke zu einer echten Einnahmequelle machen und denken darüber nach, einen Merchandising-Vertrag zur Lizenzierung Ihrer Marke abzuschließen?
Sie haben bereits ein gut laufendes Unternehmen und denken nun daran, Ihre IP-Rechte zu verkaufen, um in Zukunft von Rendite zu leben?
Für diese und viele andere Fragen rund um das Markenrecht stehen Ihnen in unserer Kanzlei zweisprachige IP-Anwälte zur Verfügung, die Sie sowohl in Italien als auch in Deutschland umfassend bei der Eintragung von nationalen Marken und europäischen Marken beraten können Beginnend mit der Recherche zum Stand der älteren / identischen und/oder ähnlichen Marken führen wir Sie Schritt für Schritt durch das Anmeldeverfahren und allen nachfolgenden Maßnahmen für eine gezielte Aufwertung und einen optimalen Schutz Ihrer IP-Rechte..
Eine eingetragene Marke genießt einen stärkeren Schutz als eine nicht eingetragene Marke. Ab dem Tag der Anmeldung beträgt die Schutzdauer 10 Jahre; dieser Zeitraum kann durch die Zahlung von Verlängerungsgebühren immer wieder erweitert werden, so dass die eingetragenen Schutzrechte theoretisch zeitlich unbegrenzt aufrechterhalten werden können.
Design ist keine Kunst. Tatsächlich könnte es als eine Verbindung zwischen Technik, Kunst, Erfindung, Stil und Produktion beschrieben werden.
Es geht beim Design um das Aussehen eines Produkts, das von einem kreativen Erfinder hergestellt wird, dem es gelingt, etwas Gewöhnliches oder Mittelmäßiges in etwas Unverwechselbares zu verwandeln, indem er dem Produkz einen individuellen Charakter verleiht.
Als Design kann jeder gewerbliche oder handwerkliche Gegenstand eingetragen werden, unter anderem:
- Einzelteile, die dazu bestimmt sind, zu einem komplexen Erzeugnis zusammengefügt zu werden,
- Verpackungen
- Ausstattungsgegenstände
- grafische Symbole und typografische Schriftzeichen mit Ausnahme von Computerprogrammen.
Voraussetzung für die Eintragung als Design ist jedoch immer, dass der Gegenstand die Merkmale der Neuheit und Eigenart erfüllen.
Unsere Experten prüfen für Sie anhand von entsprechenden Recherchen zum Stand der Technik, ob Ihr Produkt die Anforderungen an die Eintragung als Design erfüllt und beraten Sie, welcher Schutz für Ihr geistiges Eigentum am besten geeignet ist.
Ein eingetragenes Design genießt einen größeren Schutz als ein nicht eingetragenes und erlaubt Ihnen neben einem ausschließlichen Nutzungsrecht auch die Möglichkeit, Lizenzen zu vergeben und hierbei den Umfang der Benutzung durch Dritte zu bestimmen.
Italien ist eines der Länder mit der höchsten Anzahl an DOP-, DOC- und IGP-registrierten Lebensmittelprodukten. Ein als DOC- (kontrollierte Ursprungsbezeichnung), DOP- (Geschützte Ursprungsbezeichnung) oder IGP- (Geschützte geographische Angabe - g.g.A.) qualifiziertes Produkt muss bestimmte Eigenschaften aufweisen, den Produktionsvorschriften entsprechen und genießt einen besonderen Schutz vor Produktfälschungen.
Produkte "Made in Italy" werden auf der ganzen Welt hoch geschätzt, egal ob es sich um kulinarische Produkte, High Fashion oder handgefertigte Lederwaren handelt. Genau aus diesem Grund werden italienische Produkte zunehmend zum Objekt von Fälschungen.
Das Phänomen des so genannten Italian Sounding, also die Herstellung von Produkten, die italienisch „aussehen“ und/oder italienisch klingen, aber in Wirklichkeit alles andere als italienischer Herkunft sind, ist zu einem echten Geschäft und einer Gefahr für das italienische Exportgeschäft geworden, weil Verbraucher oft nicht ausreichend informiert sind und durch die Verpackung in die Irre geführt werden.
Obwohl die derzeitige gesetzliche Grundlage in allen Mitgliedsstaaten einen gemeinsamen Ursprung in europäischen Richtlinien und Verordnungen hat, ist die Anwendung und Umsetzung nicht einheitlich. Was in Italien auf der Verpackung eines im Umlauf befindlichen Produktes nicht erlaubt wäre, wird in Deutschland oft als zulässig angesehen.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass in Deutschland in Fällen von "Italian Sounding" der Wettbewerber selbst aktiv werden muss, es reicht nicht aus, eine schädigende Verletzungshandlung der Polizei oder anderen Stellen anzuzeigen. Um unlauteren Wettbewerb durch Italian Sounding zu verhindern, muss der italienische Unternehmer, der Waren echter italienischer Herkunft nach Deutschland exportiert, die entsprechenden Verfahren zur Wahrung seiner geschäftlichen Interessen einleiten, um die Produktion und/oder den Verkauf des falschen „italienischen" Produkts auf dem deutschen Markt zu verhindern.
Wenn ein Wettbewerber für seine Produkte mit dem Ausdruck oder der Andeutung wirbt, dass sie italienischen Ursprungs seien, auch wenn ihre Herkunft zweifelhaft ist, zögern Sie nicht und nehmen Kontakt zu uns auf. Unsere Kanzlei hat Erfahrung in der Bekämpfung von Produktfälschungen und unterstützt Sie gerne auch auf Messen/bei Messeaufritten, wo ein sofortiges Vorgehen gegen den Nachahmer unverzügliches rechtliches Einschreiten erfordert; mit Hilfe der geeigneten Eilverfahren setzen wir Ihre Rechte sofort für Sie durch.
Unsere Kanzlei hat sich an der Gründung des Vereins "Italian Sounding e.V." beteiligt. (Gründungsmitglieder sind u.a. die italienischen Handelskammern in Deutschland und die Confagricoltura), einem Verband, dem mehrere deutsche Gerichte die Aktivlegitimation zur Durchsetzung kollektiver Interessen gegen die Fälschung italienischer Lebensmittelprodukte zuerkannt haben (www.italian-sounding.de).
Das Urheberrecht geht oft über den Willen des Urhebers hinaus. Jeder, der ein Foto schießt, einen Artikel für eine Zeitschrift schreibt, einen Song komponiert, ein Theaterstück inszeniert, einen Kurzfilm dreht oder ein Graffiti/Street Art-Bild oder sogar ein einfaches Leinwandbild malt, wird zum Autor dieses Werks.
Aber sind wir uns wirklich der Rechte bewusst, die mit dieser Arbeit verbunden sind? Wissen Sie, wie Sie Ihr Werk vor unberechtigter Nutzung durch Dritte schützen können? Haben Sie schon von Wasserzeichen, SIAE- und GEMA-Anmeldungen oder gar Blockchain-Technologie-Anmeldungen gehört?
Ein Beratungsgespräch mit einem unserer spezialisierten Rechtsanwälte kann Ihnen helfen, diese Fragen zu beantworten und den geeigneten Weg zum Schutz Ihres Werks zu finden.
Haben Sie schon einmal ein Foto auf Facebook gepostet und jemand hat es ohne Ihre Erlaubnis verwendet, oder sind Sie derjenige, der unbedacht ein Video mit einem Song eines berühmten Sängers hergestellt und dann eine Abmahnung erhalten hat?
Obwohl viele Aspekte des Urheberrechts durch europäische Richtlinien und Verordnungen geschützt sind, ist vieles immer noch eng mit dem nationalen Recht verbunden. Was in Deutschland selbstverständlich erscheint, ist es in Italien vielleicht nicht, und umgekehrt.
Dank der binationalen Ausbildung der bei Dolce Lauda tätigen Rechtsanwälte unterstützen wir Sie auf allen Ebenen aus einer Hand und erläutern Ihnen auch die Unterschiede zwischen den beiden Rechtssystemen.
Jede Tätigkeit, die darauf abzielt, einem Konkurrenten unrechtmäßig Kunden zu entziehen oder einen Konkurrenten zu schädigen, kann unlauteren Wettbewerb darstellen.
Unlauterer Wettbewerb liegt sowohl dann vor, wenn die Tätigkeit eines Wettbewerbers darauf abzielt, Verwechslungen zwischen Produkten zu erzeugen, als auch dann, wenn Konkurrenzprodukte durch unwahre Informationen über deren Qualität diskreditiert werden sollen oder wenn durch die Verbreitung solcher Informationen Kunden in die Irre geführt werden sollen, mit dem Ziel, zusätzliche Marktanteile für das eigene Produkt zu gewinnen.
Wenn Ihre Marke oder Ihr Design missbraucht wurde, Ihr Name oder Ihre Marke von jemand anderem als Domain-Name registriert wurde, Ihr Bild, ein von Ihnen aufgenommenes Foto oder eine Kreation von Ihnen ohne Ihre Zustimmung in sozialen Netzwerken verwendet wird, sind Sie wahrscheinlich Opfer unlauteren Wettbewerbs und/oder einer Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechts geworden.
Unsere Kanzlei hat Erfahrung auf diesem Gebiet und steht Ihnen sowohl in Italien als auch in Deutschland mit fachkompetenter Beratung und Vertretung zur Seite, von der Abmahnung über den Versuch einer außergerichtlichen Einigung bis hin zu den gerichtlichen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und der nachfolgenden Hauptsache- und Vollstreckungsverfahren.
Besonderheiten im gewerblichen Recht in Italien
Schutzinstrumente: das Beweissicherungsverfahren
Eine der am weitesten verbreiteten und am besten funktionierenden Schutzmaßnahmen in Italien ist das Beweissicherungsverfahren, das für die Beschaffung zuverlässiger Beweise für die Fälschung von Waren sehr effektiv ist.
Der Inhaber eines IP-Rechts, der glaubt, Opfer einer Verletzung oder Nachahmung zu sein, kann einen gerichtlichen Beweissicherungsantrag stellen, der darauf gerichtet ist, eine Beschreibung aller Gegenstände anzuordnen, die sein Schutzrecht verletzen, sowie der Mittel, die zu deren Herstellung verwendet wurden, und die Erhebung der Beweise für die behauptete Verletzung und deren Ausmaß anzuordnen. Dieses Verfahren kann in Italien genutzt werden, um wichtige Beweise für das Vorliegen der Zuwiderhandlung zu erhalten, z. B. Fotos, eine Beschreibung der Produktionsmittel des rechtsverletzenden Produkts, technische und illustrative Unterlagen und Buchhaltungsunterlagen.
Das Beweissicherungsverfahren ist in Deutschland nicht so weitreichend und effektiv, da das Verfahren nur dazu dient, den aktuellen Stand der Beweislage zu sichern und -anders als in Italien – dem Gläubiger keine Einsicht in die die Buchhaltungsunterlagen des Verletzers gewähren kann. So ist es in Deutschland nicht möglich, Zugang zu Umsatzsteuerregistern, Be- und Entladeprotokollen, Kunden- und Lieferantenrechnungen und anderen Dokumenten zu erhalten, die helfen könnten, den Umfang der Fälschungsaktivität zu bestimmen.
Die Hinzuziehung von Rechtsanwälten, die in beiden Rechtssystemen Erfahrungen haben, kann für ein erfolgreiches Vorgehen ausschlaggebend sein.