Nach einem Vorstoß von Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann soll in Zukunft das Hinterherpfeifen aber auch jegliche andere Art von anzüglicher Kommunikation unter Strafe gestellt werden. Nach geltender Rechtslage werden nur körperliche sexuelle Belästigungen bestraft, nicht nur rein verbale (Quelle; LTO vom 12.02.2024).