Dort gab eine verzweifelte Mutter an, sie sei nicht länger bereit, ihrem 31-jährigen Sohn Unterhalt zu gewähren und ihn weiterhin bei sich wohnen zu lassen. Der Sohn verfügte bereits über ein eigenes Einkommen aus Erwerbstätigkeit, beteiligte sich jedoch weder finanziell noch durch Hausarbeit (die Mutter: er putzt nie!) am gemeinsamen Haushalt. Kurz vor der gerichtlichen Auseinandersetzung kündigte er zudem seine Arbeitsstelle, um der Mutter den Wind aus den Segeln zu nehmen und um weiterhin die Karte des Bedürftigen zu spielen. Das Gericht gab der Mutter jedoch Recht und stellte fest, dass unter diesen Umständen weder ein Anspruch auf Unterhalt noch ein Recht auf Fortsetzung des Verbleibs in der elterlichen Wohnung bestand. Der Corriere della Sera vermutet, dass die Mutter auch zum Wohl ihres Jungen handeln wollte: Endlich erwachsen werden! (Quelle: Corriere della Sera, Ausgabe Bologna vom 26.03.2026).