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Schweigen ist nicht immer Gold

Schweigen ist nicht immer Gold

Völlig zu Recht beschreibt Möller in seinem Editorial zur NJW 24/2023 die heilende Wirkung des Schweigens auf die Vielzahl von digitalen Nachrichten, die jeder erhält, sei es über E-Mail, sei es über soziale Netzwerke, sei es über Nachrichtendienste.

Er stellt aber auch fest, dass es sich manchmal dann doch empfiehlt, auf unsinnige Schreiben zu antworten. Dabei wird die der Redaktion bislang unerkannt gebliebene Vorschrift des § 31 II Nr. 4d Bundesdatenschutzgesetz zitiert. Danach kann eine unterlassene Reaktion auch auf eine völlig unsinnige Mahnung das Scoring - also die eigene Kreditwürdigkeit - verschlechtern. Also schreiben, schreiben, schreiben.