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Sozialversicherungspflicht von GmbH-Gesellschaftern

Gesellschaftsrecht

Sozialversicherungspflicht von GmbH-Gesellschaftern

Schließt die GmbH Arbeitsverträge mit ihren eigenen Gesellschaftern, so steht oft der Wunsch dahinter, den Gesellschafter sozialversicherungsrechtlich abzusichern.

Bislang war dies grundsätzlich bei Gesellschaftern, die keinen beherrschenden Einfluss geltend machen können (also in der Regel weniger als 50 % der Geschäftsanteile halten) möglich. Die Sozialversicherungsträger haben jetzt neue Kriterien für die Abgrenzung veröffentlicht (abrufbar hier). Unter anderem ist darauf zu achten, dass allein der Geschäftsführer die Dienstaufsicht über den mitarbeitenden Gesellschafter ausüben darf, das heißt, dass dieser nicht der Gesellschafterversammlung unmittelbar unterstehen sollte.