Jeder, der nicht gewerblich handelt, ist Verbraucher; gleich, ob er einen Staubsauger oder ein Haus kauft, ein Spielzeug oder eine Yacht, einen neuen Telefonanschluss bestellt oder im Internet eine Reise bucht. Verbraucherrecht ist damit jedes Recht.
Die Durchsetzung von Verbraucherrechten ist oft keine Frage von Recht oder Unrecht. Recht hat in der Regel der Verbraucher. Es ist mehr eine Frage der Durchsetzung des Rechts.
Welcher Verbraucher, der von Amazon etwas erhält, was er so nicht bestellt hat, macht sich die Mühe, den Verkäufer zu verklagen, wenn der Wert nur 10,20 oder 50 € beträgt? Und findet der Verbraucher dann doch die Zeit, gerichtlich seine Rechte durchzusetzen – über eine Verbraucherzentrale oder über ein Rechtsanwaltsbüro – dann zahlt der Verkäufer aus seiner Portokasse den Betrag, es ist ja oft nur einer von 1000, der vor Gericht zieht.
Verbraucherrecht in Deutschland
Effektive Durchsetzung von Verbraucherrechten ist nur durch kollektiven Rechtsschutz gewährleistet. In Deutschland hat sich der Gesetzgeber lange gesträubt, eine Kollektivklage einzuführen. Der Dieselskandal, der allein in Deutschland eine halbe Million Verbraucher geschädigt hat, hat zu einem Umdenken geführt. Um die Gerichte von einem Ansturm von Individualklagen zu schützen, wurde ein Musterfeststellungsverfahren eingeführt, das zugunsten den angemeldeten Verbrauchern einen Anspruch dem Grunde nach feststellt – soweit sie die Voraussetzungen der Gruppe erfüllen. Die Anmeldung zu dem Verfahren ist kostenlos und bedarf weder anwaltlicher Hilfe noch eines besonderen Aufwandes.
Der Verbraucher erhält aber eben nur einen Feststellungsanspruch und muss dann seinen individuellen Schaden der Höhe nach noch einklagen.
Dieses umständliche Verfahren hat nicht zu der erhofften Entlastung der Gerichte geführt. Die seit Einführung des Gesetzes im November 2018 durchgeführten Verfahren lassen sich fast an einer Hand abzählen. Dolce Lauda ist eine der ganz wenigen Kanzleien in Deutschland, die hier tätig geworden sind. Wir stehen qualifizierten Einrichtungen, wie Verbraucherschutzzentralen, für die Durchsetzung der Rechtsansprüche Ihrer Mitglieder, sehr gern zur Verfügung.
Verbraucherrecht in Italien
In Italien ist eine kollektive Klage seit dem Jahr 2007 zugelassen und hat gerade im Dieselskandal im Juli 2021vor dem Landgericht Venedig zu einem Erfolg für die klagende Verbraucherzentrale geführt, die ca. 70.000 Verbraucher vertreten hat. Nach einer Gesetzesreform, die im Mai 2021 in Kraft getreten ist, soll der kollektive Rechtsschutz in Italien nicht nur auf Verbraucher beschränkt werden, sondern auf alle Gruppen, die Träger von kollektiven Interessen, sind erweitert werden. Beispielsweise können in Zukunft Vertriebshändler gegen den Hersteller klagen oder Handelsvertreter gegen ihren Prinzipal.
Verbraucherrecht in der EU
Eine in der ganzen Europäischen Union für Verbraucher effektive Klageform wird durch die Umsetzung der Richtlinie 1828/2020, die am 25.12.2020 in Kraft getreten ist, in den Mitgliedsstaaten eingeführt. Diese haben zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Es ist zu erwarten, dass durch das neue Gesetz die umständliche Musterfeststellungsklage, die einen „Zwischenstopp“ mit einer reinen Feststellung vorsieht, abgelöst wird. Die Verbraucher werden durch die neue Kollektivklage direkt einen Titel erhalten.