Regulierung von Personen- und Vermögenschäden
Mit einer über 30-jährigen Berufserfahrung bei der anwaltlichen Betreuung von Unfallopfern und Hinterbliebenen setzt sich unser spezialisiertes Team von Rechtsanwälten bei Unfällen aller Art (Straßenverkehr, Flugzeug, Schiff, Bahn) im In- und Ausland, insbesondere in Italien, für die Durchsetzung der Rechte der Betroffenen ein.
Wichtig ist uns hierbei eine schnelle und unbürokratische Unterstützung der Geschädigten, um die erlittene Not durch gezielte Entlastungsmaßnahmen einzudämmen.
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ermitteln wir für unsere Mandanten den richtigen Ansprechpartner bei der Versicherung des Schädigers als Verhandlungspartner und beraten auch im Hinblick auf eine mögliche Bestimmung des günstigsten Gerichtstandes. So kann das Schmerzensgeld bei einem Unfall in Italien deutlich höher anfallen, wenn dieses auch in Italien und nicht in Deutschland - etwa über die Schadensregulierungsbeauftragte - geltend gemacht wird.
Unsere Leistungen zu internationalen Schadensfällen im Detail
Ermittlung und Berechnung des erlittenen Schadens
Typischerweise können bei einem Schadensfall u.a. folgende Positionen geltend gemacht werden:
- Schmerzensgeld
- Erwerbsschaden
- Unfallbedingter Mehraufwand für Pflege, Therapien, etc.
- Haushaltsführungsschaden
- Zinsschaden
- Arzt-/Krankenhauskosten (mitunter Selbstbeteiligungen für Medikamente, Physiotherapie, Psychotherapie, medizinische Hilfsmittel, Fahrten zu Ärzten oder Therapien, ggf. Fahrten für Krankenhausbesuche, Rehabilitationsmaßnahmen, Schönheitsoperationen zur Beseitigung von Verletzungsfolgen, Narben usw., Umzug oder Baukosten für den behindertengerechten Umbau der Wohnung)
- Ansprüche von Witwen/Waisen
- Unterhaltsschaden
- Haushaltsführungsschaden
- Betreuungsunterhaltsschaden
- Hinterbliebenengeld
- Beerdigungskosten
Wir begleiten Sie von der außergerichtlichen Geltendmachung (einschließlich der Durchsetzung von Vorschüssen), der Vertretung im Mediationsverfahren, bis zur gerichtlichen Geltendmachung vor deutschen und italienischen Gerichten. Über unser spezialisiertes Netzwerk können wir in fast jedem Staat tätig werden, mit Unterstützung von erfahrenen Rechtsanwälten am Ort. Wir kooperieren mit Sachverständigen, sowohl im technischen Bereich, wie auch in dem jeweiligen erforderlichen medizinischen Fach, die auch über die nötigen Sprachkenntnisse verfügen und uns bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche beistehen.