Alternative Streitbeilegung (ADR) durch Mediation
Wir unterstützen Sie in allen Wegen der alternativen Streitbeilegung (ADR- Alternative Dispute Resolution). Sowohl in Italien als auch in Deutschland sind bei Dolce Lauda Rechtsanwälte für Sie tätig, die die Mediatorenausbildung durchlaufen haben und über die entsprechende Praxiserfahrung verfügen, gleich ob es sich um eine freiwillige oder um eine obligatorische Mediation handelt und ob sie innerhalb oder außerhalb des Gerichtssaals stattfindet.
Vertretung in Schiedsgerichtsverfahren
Umso weniger effizient die ordentliche Justiz Konflikte lösen kann, umso attraktiver sind Schiedsgerichte. Insbesondere bei internationalen Sachverhalten können gemischt besetzte Schiedsgerichte den Parteien Lösungen anbieten, die ihren Erwartungen besser entsprechen als die rein national besetzten Richterbänke. Unsere spezialisierten Kollegen haben Erfahrung mit der Vertretung vor institutionalisierten Schiedsgerichten, wie beispielsweise die ICC in Paris, aber auch mit frei gebildeten Schiedsgerichten. Darüber hinaus sind wir selbst als Schiedsrichter tätig geworden und haben dabei von unserer binationalen Ausbildung profitiert.
Spezialisiert auf Alternative Streitbeilegung
Es gibt so viele Wege, einen Konflikt durch ADR (Alternative Streitbeilegung) zu lösen, dass die Erfahrung und Ausbildung des Mediators oder des Schiedsrichters nur die erste Voraussetzung für einen gelungenen Ausgang bildet, der beide Parteien zufrieden stellt. Hinzu müssen die Kreativität und die Interaktionsfähigkeit des Mediators kommen, die Parteien zu einer Lösung führen zu können, die ihnen einen kräftezehrenden und kostspieligen Rechtsstreit erspart. Aber auch der Schiedsrichter wird in jedem Stadium des Verfahrens den Versuch unternehmen, die Parteien zu einigen. Wir können mit einem gewissen Stolz behaupten, dass uns das oft gelungen ist.
Unsere Leistungen im Bereich Mediation und Schiedsgerichtsverfahren im Detail
In Italien ist die Mediation für viele Rechtsgebiete zwingend vorgeschrieben, sonst ist eine nachfolgende Klage vor Gericht unzulässig. Dazu gehören klassische Felder, die Privatpersonen betreffen, wie beispielsweise das Erbrecht und das Mietrecht, aber auch unternehmerische Sachverhalte, wie die in Italien sehr verbreitete Unternehmenspacht. Da mittlerweile Mediationsverhandlungen auch in Videokonferenz stattfinden können, können wir unseren deutschen Mandanten oft die Reise „ersparen“. In Deutschland spielt die obligatorische Mediation eine wesentlich kleinere Rolle. Je nach Bundesland gilt dies für kleine Streitwerte oder im Nachbarschaftsrecht.
Außergerichtliche Konfliktlösungsverfahren, die von den Grundsätzen der Freiwilligkeit, Eigenverantwortlichkeit und Gemeinsamkeit getragen werden, können im Rahmen der bewährten Meditationstechniken oft zu kreativen, sonst nur schwer zu erreichenden Lösungen führen. Der Mediator wird hier nicht als Rechtsanwalt oder Beistand einer der Parteien tätig, sondern als unabhängiger und neutraler Dritter. Die getroffene Mediationslösung ist aber dann verbindlich und gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzbar.
Schiedsgerichte können sich eigene Verfahrensordnungen geben, die Schiedsrichter können aber auch eine nationale Verfahrensordnung aussuchen. Um eine erfolgreiche Vertretung gewährleisten zu können, muss der Rechtsanwalt sich also nicht nur im materiellen internationalen Recht auskennen, sondern auch Erfahrungen in verschiedenen Verfahrensordnungen gesammelt haben. Verhandlungssicheres Englisch ist dabei eine Voraussetzung, die sämtliche Rechtsanwälte bei Dolce Lauda erfüllen. Um in den Verhandlungen auch die „Zwischentöne“ aufnehmen zu können, ist die Beherrschung weiterer Sprachen sehr hilfreich. Unsere Rechtsanwälte sprechen alle Deutsch, Englisch und Italienisch, die meisten auch Französisch und einige Spanisch.
Wenn Sie insbesondere bei einem deutsch-italienischen Sachverhalt auf der Suche eines Parteischiedsrichters sind, oder wenn Sie schon als Parteischiedsrichter bestellt sind und einen Vorsitzenden suchen, verfügt unser Büro über erfahrene Kollegen, die sich durch kooperatives und konstruktives Verhalten gegenüber allen Prozessbeteiligten auszeichnen. Wenn Sie Interesse haben sollten, können wir gerne Referenzen anbieten.
Italienische Besonderheiten zur Mediation und zur Schiedsgerichtsbarkeit
Obligatorische Mediation
Für folgende Rechtsgebiete ist in Italien die Mediation obligatorisch; sie ist Zulassungsvoraussetzung für ein gerichtliches Verfahren.
- Wohnungseigentum
- Dingliche Rechte
- Erbschaftssachen
- sogenannte Familienvereinbarungen, die die Übertragung eines Unternehmens an Abkömmlinge betreffen, ggfs. unter Auszahlung anderer potentieller Pflichtsteilberechtigter (patti di famiglia)
- Miete
- Leihe
- Unternehmenspacht
- Arzthaftung
- Haftung aus verleumderischer Berichterstattung in der Presse oder in einem anderen Medium
- Versicherungs-, Bank- und Finanzverträge
Kosten des Schiedsverfahrens
Vereinbaren die Parteien die Anwendung italienischen Rechts, kommt es am Ende beim Schiedsspruch im Rahmen der Kostenzuweisung für deutsche Parteien oft zu Überraschungen. Obwohl das Schiedsgericht der Schiedsklage des deutschen Unternehmens in voller Höhe stattgegeben hat, werden die Kosten gegeneinander aufgehoben. Das bedeutet, dass der deutsche Kläger auf seine Kosten sitzen bleibt, obwohl er vollständig obsiegt hat.
Dies ist mit der italienischen Rechtspraxis (so auch viele Gerichte) zu erklären, die bei schwierigeren Fällen der unterlegenen Partei die Notwendigkeit ihrer Rechtsverteidigungskosten bestätigen möchte, möglicherweise auch aus Mitleid mit dem Verlierer.
Häufige Fragen unserer Mandanten
Unbedingt. Ihr Nachbar muss den gesetzlich vorgeschriebenen Mediationsversuch unternehmen. Möglicherweise hat er Formfehler begangen, die Ihnen dann bei Ihrer Verteidigung gegen die Klage zu Gute kommen können, möglicherweise ist aber im Rahmen der Mediation tatsächlich eine Streitlösung zu finden. Wenn Sie nicht selbst nach Italien fahren möchten, können wir für Sie eine Mediation im Videoverfahren anregen.
Eine Antwort ist sehr empfehlenswert. Wenn Sie von einem Gericht eine Klage erhalten, die nur in deutscher Sprache verfasst ist (und Sie die deutsche Sprache nicht beherrschen), können Sie die Zustellung sofort zurückgehen lassen, ohne Nachteile zu befürchten. Bei einer Schiedsklage ist die Rechtslage nicht derart eindeutig. Wenn Sie passiv bleiben, riskieren Sie, dass der deutsche Kläger einen Schiedsrichter für Sie bestellen lässt.